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Bevor sie eine Kreditkarte beantragen oder sich überhaupt mit dem Thema auseinandersetzen, ist häufig die erste Frage von potenziellen Neukunden „Was kostet eine Kreditkarte?“. Da die Kosten für eine Kreditkarte nicht zu unterschätzen sind und da Kunden häufig mit bislang unbekannten Gebühren überrascht werden, möchten wir an dieser Stelle die 5 wichtigsten Gebühren unter die Lupe nehmen, die in Zusammenhang mit einer Kreditkarte berechnet werden können.
Inhaltsverzeichnis
Die fünf wichtigsten Gebühren im Überblick
- Fast immer vorhanden: die Jahreskartengebühr
- Bargeldabhebungen für Auszahlungen von der Kreditkarte
- Auslandseinsatzgebühr und Fremdwährungsgebühren
- Sollzinsen: ein wahres Risiko bei Revolving Cards
- Auch sonstige Gebühren können anfallen
1. Eine Kreditkarte nutzen? Bedenken Sie die Jahreskartengebühr!
Die Jahreskartengebühr wird in der Regel immer in Zusammenhang mit einer Kreditkarte berechnet – nur selten werden Kreditkarten zum Nulltarif angeboten. Die Höhe der Jahresgebühr wird dabei weder von MasterCard noch von Visa selbst festgelegt – und aufgrund dessen existieren teilweise große Preisunterschiede zwischen den Jahreskartengebühren der verschiedenen Anbieter, die sich auf 0 Euro bis über 100 Euro belaufen können.
Als durchschnittlich kann für kundenfreundliche Anbieter allerdings eine Gebühr zwischen 20 Euro und 30 Euro bezeichnet werden – ist die Kreditkarte allerding mit zahlreichen Extras wie Versicherungen oder Vergünstigungen verbunden, fällt meist auch die Jahreskartengebühr etwas höher aus. Auch Rückerstattungen ab einem bestimmten Umsatz, der mit der Kreditkarte erzielt wurde, oder Kreditkartenjahresgebühren, die erst ab dem zweiten Jahr berechnet werden, sind durchaus möglich – hierbei lohnt es sich unter Umständen, sich einmal genau mit den Konditionen des Favoriten auseinanderzusetzen, um mehr über die Jahreskartengebühr zu erfahren, die meist vom Referenzkonto oder direkt von der Prepaid-Kreditkarte abgezogen wird.
2. Auch Bargeldabhebungen können teuer werden
Kreditkarten können für gewöhnlich sowohl im In- als auch im Ausland überall dort zum Abheben von Bargeld genutzt werden, wo sich ein Visa- oder ein MasterCard-Logo finden lässt – allerdings sollten Kunden hierbei die Gebühren beachten, die für Bargeldabhebungen anfallen: In der Regel beläuft sich die Auszahlungsgebühr auf einen bestimmten Prozentsatz des Einkaufes, meist werden 3 – 4 Prozent berechnet.
Allerdings wird hierbei häufig auch ein Mindestbetrag festgelegt, der sich auf 5 bis 7,50 Euro belaufen kann – würde die Gebühr für die Bargeldauszahlung laut Berechnung unter dieser Mindestgrenze liegen, muss vom Kunden trotzdem der Mindestbetrag entrichtet werden, den das Unternehmen festlegt. Ab und an findet man allerdings durchaus auch einen Anbieter, der seine Kreditkarten ohne Gebühren für Bargeldabhebungen anbietet – diese sind allerdings eher die Ausnahme und weniger die Regel.
3. Bezahlen im Ausland? Hier fällt die Auslandseinsatzgebühr an!
Kaum ein anderes Zahlungsmittel eignet sich so sehr für den Einsatz im Ausland wie eine Kreditkarte: An über 30 Millionen Akzeptanzstellen in aller Welt können Kunden mit ihrer Kreditkarte bezahlen oder auch überall dort Geld abheben, wo sie das Visa- oder das MasterCard-Logo entdecken. Dabei sollte allerdings Vorsicht geboten sein: Auslandseinsatzgebühren können der Urlaubsfreude schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Ebenso wie die Gebühr für Bargeldauszahlungen wird auch die Auslandseinsatzgebühr vom Kreditinstitut und nicht von Visa oder MasterCard selbst festgelegt – die Höhe dieser Auslandseinsatzgebühr schwankt demnach teilweise stark zwischen den verschiedenen Anbietern.
Dazu sollten Kunden vor ihrem Vergleich noch wissen, dass der Begriff „Auslandseinsatzgebühr“ eigentlich nicht zu 100 Prozent korrekt ist: Stattdessen sollte die Auslandseinsatzgebühr besser als Fremdwährungsgebühr bezeichnet werden, da sie nur dann anfällt, wenn man Beträge in Fremdwährungen begleicht – für Zahlungen in Euro, die im Ausland stattfinden, fällt indes keine Auslandseinsatzgebühr an. Diese Gebühr liegt in der Regel zwischen 1 und 2 Prozent und bewegt sich damit noch durchaus im annehmbaren Bereich.
4. Nur bei einer Revolving Card: Sollzinsen bei Teilzahlungen
Um das Prinzip von Sollzinsen bei Teilzahlungen richtig zu verstehen, sollte man sich zunächst mit den verschiedenen Kreditkartenarten auseinandersetzen. Es existieren insgesamt fünf verschiedene Modelle:
- Charge Cards
- Debit Cards
- Credit Cards
- Revolving Cards
- Prepaid Cards
Sollzinsen fallen ausschließlich bei Revolving Cards an: Hierbei werden offene Beträge nicht als Komplettzahlung am Ende des Monats, sondern stattdessen in Raten beglichen. Hierfür wird selbstverständlich auch ein Sollzinssatz festgelegt, den man von Krediten kennen sollte. Dieser Zinssatz liegt in der Regel zwischen 9 und 20 Prozent – üblich sind etwa 16 bis 17 Prozent. Um unnötige Kosten durch die Begleichung der Sollzinsen zu vermeiden, sollten Kunden versuchen, sich für eine Karte zu entscheiden, die beide Zahlungsarten ermöglicht und hierbei sicherstellen, dass alle offenen Positionen vor dem Ende des Monats glattgestellt werden. Allerdings bergen Revolving Cards mit ihren Sollzinsen häufig unnötige Risiken, die insbesondere schuldenanfälligen Nutzern zum Verhängnis werden können.
5. Was kostet eine Kreditkarte? Sonstige Gebühren im Detail
Neben der Jahreskartengebühr, Gebühren für Bargeldabhebungen im In- und Ausland sowie Sollzinsen bei Revolving Cards gibt es noch zahlreiche weitere Kosten, mit denen der Kunde konfrontiert werden kann. Dazu gehört in erster Linie die Einrichtungsgebühr, die von einigen Anbietern berechnet wird: Diese Gebühr wird einmalig zu Beginn des Kartenvertrages berechnet und deckt dabei sämtliche Kosten, die für die Einrichtung der Kreditkarte angefallen sind – diese Kosten belaufen sich für gewöhnlich auf 40 – 80 Euro.
Auch bei verzögerten Zahlungen können zusätzliche Kosten anfallen: Verzugsgebühren liegen meist 5 Prozent über dem Basissatz uns stellen somit einen gewichtigen Kostenfaktor dar. Kunden sollten deshalb sicherstellen, ihre Kreditkartenrechnungen rechtzeitig zu begleichen, um nicht nur Sollzinsen bei Ratenzahlungen, sondern auch Verzugsgebühren zu vermeiden. Schließlich gehören darüber hinaus auch noch folgende Posten zu den zusätzlichen Gebühren, die von Kreditinstituten für die Inanspruchnahme von Kreditkarten berechnet werden können:
- Gebühren für Restkreditversicherungen
- Gebühren für einen Kartenersatz
- Gebühren für einen PIN-Ersatz
- Gebühren für die (Neu-)Zusendung von Kontoauszügen oder Kreditkartenabrechnungen
- (Eil-)Überweisungen
6. Fazit: Für eine Kreditkarte fallen vielfältige Gebühren an
Wie unsere Erfahrung gezeigt hat, ist eine Kreditkarte mit zahlreichen hohen Gebühren verbunden. Diese Gebühren müssen nicht bei jedem Kreditinstitut anfallen und müssen auch nicht in der von uns geschilderten Höhe ausfallen – wichtig ist es dabei, sich im Vorfeld genau mit anfallenden Gebühren auseinanderzusetzen und sich bei Zweifeln oder Fragen direkt mit dem Kundensupport des Unternehmens auseinanderzusetzen und sich genau über alle Gebühren, die anfallen können, zu informieren.
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