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Kreditkarten können als sicheres Zahlungsmittel gesehen werden, soweit der Nutzer gewisse Sorgfaltspflichten beim Einsatz der Karte nicht verletzt. Dazu gehört, dass er die Kreditkarte sperren lässt, wenn er Kartenmissbrauch feststellt oder die Karte aufgrund von Diebstahl oder Verlust abhanden kommt. Nutzer können auch ihre Kreditkarte, zum Beispiel Mastercard, entsperren lassen. Im Folgenden geben wird Tipps zum Sperren & Entsperren der Kreditkarte.
Kreditkarte sperren & entsperren – Wichtiges auf einen Blick:
- Kartensperrung sofort nach Bekanntwerden von Verlust oder Diebstahl vornehmen
- Sperr-Notruf 116 116 bundesweit kostenlos 24 Stunden täglich erreichbar
- Nur wirksam gesperrte Kreditkarte schützt vor Schadensansprüchen
- persönliche Angaben des Karteninhabers für Ernstfall ausreichend
1. Kreditkarten Sperrung: Wann und warum durchführen
Kreditkarten haben die gleiche Bedeutung wie Bargeld. Daher muss der Umgang mit beiden Zahlungsmitteln auch gleich sorgfältig sein. Kreditkarten haben im Allgemeinen den Ruf, ein sicheres Zahlungsmittel zu sein. Doch unter Umständen lassen sie sich von Betrügern manipulieren bzw. missbrauchen, wenn die sich irgendwie die Zugangsdaten beschaffen. Bekannt ist eine Reihe von Möglichkeiten, wobei nicht selten der Karteninhaber bewusst oder unbewusst dazu beiträgt, dass sich Betrüger die notwendigen Zugangsdaten verschaffen. Wenn irgendein Server gehackt wird, wo sich Kartendaten befinden und die Daten werden gestohlen, trägt der Kartenbesitzer keine Schuld.
Wenn eigenes Bargeld verloren geht oder durch einen Diebstahl abhandenkommt, ist die gesamte Geldsumme natürlich weg, aber maximal nur dieser Betrag. Im Fall von Diebstahl oder Verlust der Kreditkarte kann der Schaden zwar dem Kartenherausgeber entstanden sein, doch die Haftung obliegt dem eigentlichen Karteninhaber. Er muss den eingetretenen Schaden tragen.
Wann muss man die Kreditkarte sperren?
- Sperrung der Karte unverzüglich bei Verlust oder Diebstahl,
- Karte bleibt im Geldautomaten oder Selbstbedienungsautomaten stecken,
- Es besteht der Verdacht der unbefugten Nutzung der Kartendaten,
- Es liegt ein Verdacht auf Phishing-Betrügerei vor.
Wichtig: Wer nicht regelmäßig seinen Karten-Account überprüft sollte wenigstens sehr genau die Monatsabrechnung prüfen und verdächtige Transaktionen umgehend seinem Kartenherausgeber melden.
Es kommt natürlich auch häufig vor, dass der Kreditkartenherausgeber eine Kreditkarten Sperrung von sich aus vornimmt. Gründe dafür können beispielsweise sein:
- Der Speicherchip oder Magnetstreifen ist beschädigt.
- mehrfach falsche Dateneingaben von PIN oder Prüfziffer
- Bei der Kartennutzung wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt
- Kreditkarte wird nicht nachvollziehbar im (exotischen) Ausland eingesetzt
Aller Kartenmissbrauch, der nach dem Sperren einer verloren gegangenen Kreditkarte auftritt, hat nur geringe finanzielle Folgen für den Karteninhaber. Denn meist ist die Haftung auf höchstens 50 Euro begrenzt. In diesem Zusammenhang wird der Kartenherausgeber prüfen, ob nicht die Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
2. Kreditkarte sperren: so geht das
Ist der Ernstfall Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte und / oder von Kreditkartendaten eingetreten, muss man umgehend die Kreditkarte sperren, um eine missbräuchliche Verwendung zu vermeiden. Außerdem wird damit wirksam verhindert, dass man nicht in die Haftung bei Fremdverfügungen genommen wird.
Vorbereitung und Durchführung zur Kreditkarten Sperrung:
- Die unmittelbare Vorbereitung beginnt weit vor dem Eintreffen des Ernstfalls. Daher ist ein erster alle Kartendaten zu notieren und an einem sicheren Ort zu verwahren. Immer griffbereit sollten die Sperrnummern des Kartenunternehmens (beispielsweise VISA, MasterCard), Sperr-Notruf der Banken und der zentrale Sperr-Notruf sein. Diese Nummern sollte man einfach zugänglich aufbewahren. Sie lassen sich notfalls auch schnell über das Internet in Erfahrung bringen.
- Wenn der Inhaber einen Sperrgrund festgestellt hat, muss er die kartenherausgebende Bank unterrichten. Diese wird dann umgehend eine Sperrung der Kreditkarte veranlassen. Falls die Bank nicht erreichbar ist oder die Telefonnummer der Bank nicht vorliegt, kann man den zentralen Sperrannahmedienst und die Services der Kartenanbieter nutzen.
- Der zentrale Sperrannahmedienst wird im Inland unter einer bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Rufnummer informiert. Anzurufen ist die 116 116, bekannt als die Zentrale Sperr-Notruf Nummer. Zum Sperren der Kreditkarte aus dem Ausland kann nur gebührenpflichtig angerufen werden. Die beiden infrage kommenden Rufnummern sind + 49 116 116 und + 49 30 4050 4050. Erreichbar sind alle Sperrnummern rund um die Uhr an allen Tagen der Woche.
Nach dem Sperranruf sollte man sich zur Sicherheit den Zeitpunkt der Kreditkartensperrung notieren. Bei einem Verdacht auf Diebstahl oder einer vollendeten Entwendung sollte man sofort eine Anzeige bei der Polizei machen. Erhält man keine Bescheinigung für die Anzeige, notiert man wichtige Angaben selbst. Relevant sind hier Anzeigezeitpunkt und aufnehmende Stelle.
Sperr-Nummern gängiger Kreditkartenmarken:
- VISA in Deutschland: 0800 811 8440 (kostenfrei)
- VISA aus dem Ausland: +1 303 967 1096 (R-Gespräch bei Festnetz)
- MasterCard in Deutschland: 0800 819 1040 (kostenfrei)
- MasterCard aus den USA: +1 800 627 8372
- MasterCard aus anderen Ländern: +1 636 7227 111 (R-Gespräch bei Festnetz)
- American Express +49 (0)69 97 97 2000
- Diners Club +49 (0)69 900 150-135 / 136
Zur zügigen Kreditarten Sperrung hält man folgende Daten bereit:
- Kreditkartennummer
- Name der Kreditkartenbank
- Bankleitzahl der Karten ausgebenden Bank
- Kreditkartenunternehmen (VISA, MasterCard, American Express)
Im Gegensatz zum Sperren muss das Kreditkarte entsperren in jedem Fall beim herausgebenden Bankinstitut erfolgen. Wurde eine VISA oder MasterCard gesperrt, kann man sie nicht wieder einsetzen. Selbst wenn man im Besitz aller für eine Online-Zahlung notwendiger Daten, Prüfziffer eingeschlossen ist. In jedem Fall heißt es nach erfolgreicher Sperrung, die MasterCard entsperren. Dazu ruft man nicht die 116 116 an, denn das Entsperren kann nur das herausgebende Kreditinstitut erledigen. Von der Bank gibt es zeitnah eine neue Kreditkarte, in einigen Fällen erhalten Kunden ein Notfallbargeld über ein angeschlossenes Girokonto.
3. Sperr-Notruf für speicherbare Medien
Wenn speicherbare Medien den sperrbaren elektronischen Berechtigungen zugeordnet werden können, dann weil deren Gültigkeit elektronisch geprüft werden kann – sie also sperrbar sind. Im Falle von Verlust droht durch diese elektronischen Berechtigungen ein finanzieller Schaden, der sowohl den Herausgeber als auch den Kunden betreffen kann. Außerdem gefährdet ein Verlust den Datenschutz oder die Datensicherheit.
Der zentrale Sperr-Notruf 116 116 besteht bereits seit dem Jahr 2005. Mittlerweile werden über ihn pro Jahr weit über 1.100.000 Sperranfragen abgewickelt. Neben der Debit- und Kreditkarten Sperrung lassen sich mit dem Sperr-Notruf auch Zugänge für Online- und Telefonbanking sperren oder Anfragen betreffs Entsperrung entgegennehmen. Seit Ende 2010 kann die elektronische Identität des neuen Personalausweises durch einen Anruf über die 116 116 gesperrt werden. Die Sperr-Hotline soll eines Tages für die „Sperre aus einer Hand“ stehen.
Dafür ist es notwendig, dass die Herausgeber des jeweiligen Mediums sich dem Sperr-Notruf 116 116 auf freiwilliger Basis anschließen und sich dazu bekennen, die Vermittlungskosten zu übernehmen. Das ist die Voraussetzung, damit eine Weiterleitung über den Sperr-Notruf erfolgen kann.
Beispiele für sperrbare elektronische Medien:
- alle Arten von Kreditkarten
- Bankkunden- und Maestrokarten
- SIM-Karten der Mobilfunkanbieter
- Mitarbeiterausweise mit elektronischer Zugriffskontrolle
- Kundenkarten mit integrierter Zahlungsfunktion
- Online Banking- und E-Mail-Konten
- Remote Access Systeme
- weitere elektronische Berechtigungen
Wenn die Karte nicht gesperrt wird
Kann dem Inhaber berechtigt der Vorwurf gemacht werden, dass er einen Kartenmissbrauch ermöglicht hat, weil er es versäumt hat, seine Kreditkarte sperren zu lassen, muss er den Schaden tragen. So hat das Landgericht Berlin geurteilt (Az: 110 C 5012/01 u. 51 S 84/02).
Wichtig: Die Beweislast für eine erfolgte Sperrung trägt der Kunde. Beim Anrufen ist das Hinzuziehen eines Zeugen zu empfehlen. Notieren sollte man sich Uhrzeit und Name des Service-Mitarbeiters.
4. Serviceleistungen, wenn die Karte gesperrt ist
Wer seine Kreditkarte sperren lassen musste, hat häufig das Problem, dass er kein Bargeld mehr zur Verfügung hat. Ist er noch dazu im Ausland, wird es noch schwieriger. Die meisten Kreditkartenbesitzer haben zwar noch eine Girocard, allerdings bietet sie längst nicht die Vorzüge einer klassischen Kreditkarte. Es gibt einige Karten, die mit speziellen Funktionen ausgestattet sind. Dazu gehören beispielsweise Serviceleistungen, um die Kunden auch unterwegs mit Bargeld zu versorgen. Diese Services lassen sich jedoch die Kartenherausgeber meist teuer bezahlen. Dennoch ist es vor allem für geschäftliche Kunden besonders empfehlenswert, da sie häufig bei ihren Reisen im Ausland auf Bargeld angewiesen sind.
Neue Kreditkarte persönlich zugestellt
Häufig werden auch vorübergehende Kreditkarten zugestellt, wenn die Karteninhaber ihre Kreditkarte sperren lassen haben. Dabei handelt es sich um einen Service, der die Lieferung der neuen Karte an den Wunschort innerhalb von 48 Stunden garantiert. Dafür müssen die Kreditkarteninhaber jedoch eine Aufwandspauschale entrichten und diesen Service auch mit höheren Nutzungsentgelt bei der Kreditkarte zahlen. Wer jedoch auf die Karte angewiesen ist (sie beispielsweise als Sicherheit bei der Anmietung eines Kfz hinterlegen muss) für den kann dieser Service besonders notwendig werden. Grundsätzlich sind solche Leistungen immer gut, allerdings sollten die Kreditkarteninhaber auf die Kosten achten. Zwar sollte die Karte bestenfalls keine Gebühr kosten, wer jedoch solche Extraleistungen wünscht, ist ebenfalls gut beraten, einen Vergleich der verschiedenen Kreditkarten mitähnlichen Servicefunktionen anzustreben.
dkbWeiter zum Kreditkarten Testsieger: www.dkb.de5. Kreditkarte gesperrt – Wie komme ich an Geld?
Die klassischen Reiseschecks wurden von der Kreditkarte längst abgelöst. Zwar gibt es sie noch, allerdings haben nur wenige Kontobesitzer auch wirklich noch ein Scheckbuch zur Hand. Allerdings können gerade diese Schecks als echte Alternative auf Reisen gelten, wenn die Kreditkarte verloren geht oder die Besitzer ihre Kreditkarte sperren lassen müssen. Die Schecks bieten die Möglichkeit, auch unterwegs an Bargeld zu kommen oder Rechnungen damit zu begleichen. Allerdings werden sie häufig als besonders unhandlich und nicht mehr zeitgemäß empfunden. Das stimmt zwar, allerdings ist noch ein weiterer Aspekt nachteilig für die Reiseschecks: die Kosten. Wird ein Scheck bei der Bank zur Auszahlung von Bargeld oder zur Berechnung eingereicht, entstehen damit immer deutlich höhere Kosten. Wer jedoch auf deine Kreditkarte verzichten muss und keine Girocard zur Hand hat, für den können die Schecks eine echte Alternative sein.
Tipp: Immer etwas Bargeld und Schecks mitnehmen
Bewegen sich die Kartenbesitzer in Deutschland, reicht meist die Girocard als Ergänzung zu Kreditkarte. Wer seine Kreditkarte sperren lassen hat, kann seine Einkäufe oder Rechnungen hierzulande ganz bequem mit der Girocard zahlen. Bei Reisen in das Ausland empfehlen wir immer, etwas Bargeld mitzunehmen und dies gut zu verstecken und auch die Schecks nicht zu vergessen. So haben die Kreditkartenbesitzer immer eine Alternative, wenn sie die Karte unterwegs sperren lassen müssen oder beispielsweise dreimal die PIN falsch eingegeben haben.
6. Schutz vor Missbrauch der Kreditkarte
Es muss nicht immer sein, dass die Kreditkarte gestohlen wird. Häufig kommt es auch dazu, dass die Kreditkartenbesitzer die Geheimzahl mehrmals hintereinander falsch eingeben. In diesem Fall ist die Kreditkarte ebenfalls gesperrt, denn der Kartenherausgeber will sich natürlich gegen einen vermeintlichen Missbrauch absichern. Bei manchen Kartenmodellen ist es möglich, dass die Besitzer ihre MasterCard entsperren lassen und dafür die Hotline kontaktieren müssen. Allerdings gibt es bei immer mehr Karten die Möglichkeit, dass ihre Besitzer die Kreditkarte selbst entsperren können. Das funktioniert ganz bequem über die App auf dem Telefon.
Kreditkarte nie unbeaufsichtigt lassen
Die Kreditkarte bietet ihren Besitzern flexibel Zahlungsmöglichkeiten und wird manchmal auch ganz achtlos an der Kasse präsentiert. Allerdings sollten die Kreditkartenbesitzer immer darauf achten, dass beispielsweise die Eingabe der Geheimzahl immer verdeckt erfolgen oder der Sicherheitscode der Karte nicht frei sichtbar ist. Damit tragen die Kreditkartenbesitzer selbst seiner erhöhten Sicherheit bei, sodass sie erst gar nicht ihre Kreditkarte sperren lassen müssen. Außerdem sollten die Kartenbesitzer die angebotenen Zusatzsicherungen der Kreditkartengesellschaft nutzen. Sowohl Visa als auch MasterCard bieten die Möglichkeit, die Karte durch ein persönliches Passwort für den Einkauf online zusätzlich abzusichern. Damit wird es für Diebe deutlich schwieriger, die Karte einzusetzen.
dkbWeiter zum Kreditkarten Testsieger: www.dkb.de8. Was passiert bei einer versehentlichen Sperrung?
In der Praxis kommt es auch vor, dass die Kunden ihre Kreditkarte sperren lassen, weil sie denken, sie wurde gestohlen. Häufig findet sie sich kurze Zeit später wieder an und könnte theoretisch genutzt werden. Was passiert, wenn die Karte also versehentlich gesperrt wurde? Viele Besetzer würden sich wünschen, ihre Kreditkarte einfach wieder entsperren lassen zu können. Allerdings funktioniert das nicht so einfach. Haben sie Kunden erst einmal die Sperrungshotline angerufen, wird die Karte umgehend gesperrt. Zeitgleich wird auch der Auftrag erteilt, eine neue Karte zu versenden. Die alte Karte verliert an Gültigkeit und kann nicht mehr genutzt werden. Ob die Besitzer ihre Karte noch einmal entsperren lassen können, hängt von der detaillierten Vorgehensweise des Unternehmens ab. Einige Kartengesellschaften sperren zwar die Kreditkarte schnell, lösen jedoch noch nicht sofort die Produktion einer neuen Karte aus. Unter Umständen besteht bei einer schnellen Reaktion der Kreditkartenbesitzer die Möglichkeit, dass die Sperrung wieder aufgehoben wird und eine neue Karte gar nicht in den Versand geht.
Individuelle Kartensperrung als bessere Möglichkeit
Mittlerweile bieten immer mehr Banken die individuelle Kartensperrung an. Das bedeutet, dass die Kartenbesitzer selbst auf ihrer Kreditkarte zugreifen und diese individuell sperren oder entsperren lassen können. Dafür nutzen sie eine App. Mit dieser Möglichkeit ist es deutlich einfacher, auch eine versehentliche Sperrung wieder aufzuheben und damit nicht unnötige Kosten zu verursachen. Allerdings ist es noch längst nicht normal, dass diese Option bei allen Banken und Kartenmodell angeboten wird. Wer sich diese Funktionalität für seine Kreditkarte wünscht, sollte deshalb gezielt nach diesen Karten Ausschau halten.
9. Sicherungsmaßnahmen der MasterCard / MasterCard entsperren
Mit wenig Aufwand und Umsicht ist es nicht immer notwendig, seine Kreditkarte sperren zu lassen. Wir alle wissen, dass dies mit einem Aufwand verbunden ist, den wir uns gerne ersparen möchten. Wer seine Kreditkarte gesperrt und die MasterCard entsperren möchte, kann das zwei beinigen Banken mittlerweile bequem mit der App, häufig geht es der Praxis allerdings doch nicht so leicht. Es muss gar nicht so weit kommen, dass die Kunden ihre Kreditkarte sperren lassen müssen. Um für möglichst viel Sicherheit zu sorgen, hat MasterCard selbst einige Features implementiert, zu denen der SecureCode und der Identity Check gehören. Mit diesem Verfahren soll die Sicherheit im Internet erhöht werden, wenn die Nutzer mit der Karte online einkaufen. Die Sicherheitsprüfung erfolgt über die Systeme der herausgebenden Bank. Dennoch können die Zahlungsvorgänge Sekundenschnelle abgeschlossen werden. Mit diesem sicherheitsverfahren soll den Missbrauch vorgebeugt werden, wenngleich es auch bei neuester Technik keine 100-prozentige Sicherheit bietet.
MasterCard Identity Check
Unter dem MasterCard Identity Check hat das Unternehmen ein weiterführendes System implementiert, bei dem die Kunden eine noch größere Sicherheit haben. Sie müssen sich nicht selbst Authentifizierung, sondern erhalten wie gewohnt ihre Benachrichtigung zur Bestätigung der Transaktionen per SMS-TAN. Wahlweise kann dies auch über den Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung erfolgen. Für 2019 hat MasterCard noch innovative und schnellere Checks zugesagt, sodass die Prüfung noch sicherer wird.
Wie funktioniert die Authentifizierung mit den Sicherheitsmaßnahmen von MasterCard?
Der Vorgang die Kunden vergleichsweise einfach realisierbar. Sie kaufen wie gewohnt online ein und wählen als Zahlungsmittel die Kreditkarte. Dann wird die Kartennummer mit den persönlichen Daten eingegeben und bestätigt. Während des Bezahlvorganges wird durch den Onlineshop eine Anfrage an die Karten ausgebende Bank gewandt. Diese prüft die Zahlung und gibt sie frei. In einigen Fällen kann es zu weiteren Abfragen kommen, um einen Missbrauch zu verhindern und den rechtmäßigen Karteninhaber zu identifizieren. Die Authentifizierung kann beispielsweise durch biometrische Daten oder Bestätigung in der Banking-App erfolgen. Nachdem die Karten unter die Angaben gemacht haben, wird der Kauf wie gewohnt schnell abgeschlossen.
Registrierung für die zusätzliche Sicherheit erforderlich
Wer das zusätzliche Sicherungsverfahren nutzen möchte, kann sich freiwillig dafür registrieren. Hat die Karten ausgebende Bank das Verfahren für die zusätzliche Prüfung freigeschaltet, können sich die Karteninhaber kostenlos anmelden. Mit Nutzung vom Sicherheitsverfahren ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es keineswegs mehr zu missbräuchlichen Handlungen kommt und die Besitzer ihre Kreditkarte sperren lassen müssen.
dkbWeiter zum Kreditkarten Testsieger: www.dkb.de10. Verified by VISA – das Verfahren für mehr Sicherheit
Nicht nur Mastercard bietet eine zusätzliche Absicherung, sondern auch dieser Punkt das Verfahren heißt hier Verified by Visa und ist umgangssprachlich auch als 3D-Secure-Verfahren bekannt. Es soll den Kartenbesitzern mehr Sicherheit bei ihren Einkäufen im Internet bieten, wenngleich es keinen 100-prozentigen Schutz geben wird. Das Verfahren kommt allerdings nicht bei allen Händlern Einsatz, denn sie können selbst entscheiden, ob sie daran teilnehmen möchten oder nicht. Auf der Website der Händler, welche das Verfahren anwenden, befindet sich meist das entsprechende Logo, sodass die Kunden rasch erkennen, ob sie hier mit mehr Sicherheit rechnen dürfen.
Aktivierung der zusätzlichen Sicherheit
Wie das Sicherheitsverfahren der MasterCard auch, so muss es auch bei Visa zusätzlich aktiviert werden. Meist klappt das ganz einfach über die entsprechende App der herausgebenden Bank. Um das Verfahren sagt, ist die Eingabe der TAN erforderlich. Bei der Registrierung sind persönliche Daten erforderlich, wie beispielsweise das Geburtsdatum oder ein selbst vergebener Code. Einige Banken hinterlegen sogar ein gesondertes Passwort, welches die Kunden eingeben müssen, in dem Internet einkaufen. Nur, wer das Passwort eingeben und die persönlichen Daten der Kreditkarte bestätigt, kann den Zahlungsvorgang abschließen.
100-prozentige Sicherheit gibt es nie
Durch das Verfahren wird es für kriminelle deutlich schwieriger, an die Daten der Kunden zu gelangen und sie missbräuchlich zu nutzen. Allerdings steigt nicht nur der technische Stand von Visa und anderen Kreditkartenherausgebern, sondern auch bei den Kriminellen. Das Verfahren ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, bietet aber keine 100-prozentige Absicherung. Wer online in den Shops einkauft, muss immer damit rechnen, dass seine Daten missbräuchlich benutzt werden. Um das Risiko selbst bestmöglich zu reduzieren, empfehlen wir den Kunden, nur auf seriösen Plattformen einzukaufen und wenig seriös anmutende Websites zu meiden.
11. Was passiert, wenn es passiert? – Rückerstattung missbräuchlich entwendet Gelder?
Trotz umfassender Sicherungsmaßnahmen kann es immer wieder dazu kommen, dass die Karte missbräuchlich benutzt wird. Doch was passiert, wenn die Karte gesperrt und der damit Geld abgehoben oder im online Shop damit eingekauft wurde? Diese Fragestellung ist äußerst kritisch, denn hier gibt es zahlreiche Aussagen. Einige Banken weisen bei der Ausgabe der Kreditkarten explizit darauf hin, dass die entwendeten Beträge nicht erstattet werden. Die Kunden müssen außerdem sicherstellen und nachweisen, dass die Karte nicht fahrlässig genutzt wurde. In der Praxis ist das häufig schwer realisierbar. Wer mit einer Visa oder MasterCard im Onlineshop einkauft, kann gegebenenfalls nachweisen, dass er über ein gesichertes Netzwerk seine Transaktionen ausgeführt hat. Ob das jedoch bei allen Banken als Nachweis anerkannt wird, ist fraglich.
Banken erstatten aus Kulanz entwendete Gelder
Einige Banken erstatten ihren Kunden das entwendete Guthaben auf Basis von Kulanz. Vor allem, wer länger einer Bank Kunde ist, darf häufig darauf hoffen, dass die Gelder tatsächlich zurückerstattet werden. Bei online Banken ist das allerdings nicht immer der Fall. In der Praxis tun gerade sie sich schwer, die entwendeten Gelder durch den Missbrauch mit der Kreditkarte an die Kunden zurückzuzahlen. Viele Kontoinhaber müssen sich dafür häufig einen Anwalt nehmen, um ihr Recht einzuklagen, allerdings ist auch da nicht immer sichergestellt, dass sie wirklich das entwendete Geld wiederbekommen. Die Beweislast in einem Missbrauchsfall mit der Kreditkarte liegt bei den Kunden, sodass ihnen nur eins bleibt: Die Kreditkarte zügig sperren, wenn der Verlust bemerkt wurde.
12. Fazit zum Sperren der Kreditkarte: Einfach über zentralen Sperr-Notruf
Zum Sperren & Entsperren der Kreditkarte wendet sich der betreffende Karteninhaber immer an sein Kreditkarteninstitut. Der Einfachheit halber kann er beim Sperren den zentralen Sperr-Notruf nutzen. Dieser ist rund um die Uhr an allen Tagen erreichbar. Allerdings gibt es mittlerweile auch Möglichkeiten, dass die Kreditkartenbesitzer ihre Karte selbst sperren oder die MasterCard entsperren lassen können. Möglich macht es die passende App. Sie steht jedoch längst nicht bei allen Banken zur Verfügung. Bei einigen Karten gibt es auch Serviceleistungen, sodass bei der Kreditkartensperrung einer Ersatzkarte direkt bis zum Bestimmungsort durch einen Kurier geliefert wird. Häufig werden die Kunden dann auf Wunsch auch kostenpflichtig mit Bargeld ausgestattet. Im Fall von Kartenmissbrauch wird der Herausgeber immer genau prüfen, ob der Inhaber nicht seine Sorgfaltspflichten verletzt hat und somit in die Haftung für Schäden zu nehmen ist.
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